Beschreibung des Oberamts Hall/Kapitel A 6
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Die grundherrlichen Rechte sind meist in den Händen des Staates. Außerdem besitzen die fürstlichen Standesherrschaften Hohenlohe, und zwar Waldenburg zu Schillingsfürst, Waldenburg zu Bartenstein und Jagstberg, Kirchberg, Oehringen und Langenburg, sowie der fürstliche Lehenhof zu Oehringen (Döttingen) mehrere Rechte und Gefälle. Ebenso gehört dem Freiherrn von Gemmingen-Guttenberg das Rittergut Bibersfeld zu, sowie auch den Rittergutsbesitzern von Alfdorf, Limpurg-Sontheim in Obersontheim, Erkenbrechtshausen und Stetten einige Rechte und Gefälle im Bezirke zustehen. Im Übrigen sind die Stadtpflege Hall, der Hospital oder die Armenverwaltung daselbst, die Stiftungspflegen Michelbach, Anhausen, Steinbach und Stöckenburg, sowie viele Privatpersonen, namentlich von Hall (s. S. 44.), gefällberechtigt. Staatsdomänen sind nicht vorhanden.
Localleibeigenschaft scheint in dem Bezirke nicht bestanden zu haben. Seine Leibeigene erließ Conrad v. Vellberg zu Ende des 16. Jahrhunderts ihrer Pflicht „aus christlichem wohlmeinendem Gemüth.“
| Falllehen scheinen früher nur im Comburgischen vorhanden gewesen zu seyn. Die zum Ärar der ehemaligen Reichsstadt gehörig gewesenen, nun der Stadtpflege Hall überlassenen, vormaligen Erblehen sind schon längst ebensowohl, wie die übrigen, dem Staate zugehörigen, in Zinsgüter verwandelt. Die damit verbunden gewesenen Laudemien sind allermeist abgelöst; namentlich schmolz durch Gesammtablösungen die Zahl der dem Staat zugehörigen vormaligen Lehengüter von 2916 auf 179 herab. Am Drückendsten waren die Laudemien in Hausen und Vellberg, wo neben 10, beziehungsweise 15 Procent Handlohn auch noch Hauptrecht, in Hausen selbst dann erhoben wurde, wenn der Verkäufer oder Übergebende noch am Leben war, aber das 60. Lebensjahr erreicht hatte. Übrigens begründeten die „Herrengülten“, deren Zeichen das „Herbsthuhn“ war, eine Laudemialforderung nach Procenten des Gutswerthes, die „Heller- und Schlecht-Gülten“ aber eine nur geringe Handlohnbarkeit nach einem fixen Betrage. Die übrigen Gültarten zeigten keine Laudemialpflicht an. Das Zeichen des Hauptrechtes war das „Fastnachtshuhn“; so viele Fastnachthühner, eben so viele Hauptrechte. Die Lehen wurden eingetheilt in bezimmerte Güter, in unbezimmerte Lehen und in eigene (walzende) Stücke. Da sich indeß noch vor wenigen Jahrhunderten viele, auch größere Güter, vorfanden, welche – wie die Ortsbeschreibung einige Beispiele zeigen wird – sich von dem Lehenverbande frei zu erhalten gewußt hatten, so können wir auch hier für das höhere Mittelalter den bäuerlichen Lehensverband nicht als allgemeine Regel annehmen.
Die Zehentberechtigten sind in der Ortsbeschreibung erwähnt. Lebendiger oder Blut-Zehent kam in den meisten Orten vor, ist nun aber zum Theil abgelöst. Übrigens bezieht den größten Theil der Zehenten, nämlich 79 große, 41 kleine, 96 Noval-, 3 Wein-, 5 Blut- und 4 Heu-Zehenten, der Staat, deren Ertrag (am 1. Juli 1844 mit 6703 fl. Geld und 5199 Scheffel Früchten) auf mehrere Jahre an die Gemeinden verpachtet ist.
Der Capitalwerth der von 1817 bis Januar 1846 dem Staate abgekauften Frohnen und Grundgefälle beträgt 179.069 fl. 2 kr., und zwar 114.355 fl. 4 kr. für Laudemien, 31.688 fl. 40 kr. für jährliche Gülten, 16.837 fl. 11 kr. für Zehenten, 13.986 fl. 42 kr. für Frohnen und Frohnsurrogate, 376 fl. 48 kr. für Beeden und 1824 fl. 37 kr. für forsteiliche Rechte. – Ablösungsverträge mit Privaten und Corporationen finden in den höheren Ansprüchen derselben mehr Schwierigkeiten; namentlich sind ihnen die Standesherren, soweit nicht die Gesetze von 1836 maßgebend, entgegen.
Nunmehr betragen noch, nach dem hienach folgenden Verzeichnisse, sämmtliche Grundlasten, ausschließlich der dem Staate gehörigen Zehenten, jährlich 28.576 fl. 32 kr.
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Sämmtliche Grundherren haben für ihre im Bezirk befindlichen Besitzungen auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit und Polizei verzichtet und nur der Fürst von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst übt die Forstgerichtsbarkeit und Jagdpolizei durch die Forstverwaltung Waldenburg aus. (s. Reg. Blatt von 1843. S. 829.) Im Übrigen sind die Gemeindebezirke Geislingen, Groß-Allmerspann, Groß-Altdorf, Ilshofen, Orlach, Thalheim, Unter-Asbach, Unter-Sontheim, Vellberg und Wolpertshausen dem K. Forstamt Crailsheim mit dem Revier Vellberg zugetheilt. Bürgerliche Gemeinden zählt der Bezirk 29, wovon eine in der ersten, drei in der zweiten, die übrigen in der dritten Classe stehen. Eltershofen, Hessenthal, Sanzenbach und Thalheim sind die einzigen Gemeinden, welche keine Parcellen haben. Die meisten Parcellen haben die Gemeinden Michelfeld, sofort die Gemeinden Unter-Sontheim, Wolpertshausen, Unter-Asbach, Enslingen und Bibersfeld. – Standesherrliche Rentämter befinden sich keine im Bezirke.
Sämmtliche evangelische Kirchenstellen (23 Pfarreien mit 2 Helfersstellen) sind dem Decanat Hall und der Generalsuperintendenz daselbst untergeordnet. Einzelne Filialien auswärtiger Kirchen, die in der Ortsbeschreibung namhaft gemacht werden, gehören in die Decanate Weinsberg, Oehringen und Langenburg. Ebenso stehen einige Parcellen der Oberämter Künzelsau, Crailsheim und Gaildorf als Filialien diesseitiger Pfarreien unter dem Decanat Hall. – Die beiden katholischen Kirchengemeinden Groß-Allmerspann und Steinbach mit je einem Geistlichen gehören mit ihren Filialisten zum Decanat Ellwangen. – Die Israeliten zu Steinbach und Hall sind dem Rabbinatsbezirk Braunsbach zugetheilt.
|Eine lateinische Schule mit 3 Lehrern und eine Realschule mit 2 Lehrern (wovon einer zugleich Lehrer der französischen Sprache) und 2 Zeichnungslehrern besteht zu Hall. Auch in Steinbach hat der dortige katholische Geistliche die Verpflichtung, Unterricht in der lateinischen Sprache zu geben. Elementar- und Volks-Schulen evangelischer Confession finden sich 46 mit 46 Lehrern, 7 Lehrgehülfen; darunter 7 Filialschulen; [2] katholische dagegen 3 mit 4 Lehrern, darunter eine Filialschule zu Hessenthal. Industrieschulen bestehen bloß zu Hall, Bibersfeld, Geislingen, Steinbach und Vellberg, wovon die zu Steinbach sehr namhafter Unterstützungen der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins sich zu erfreuen hat, die zu Vellberg und Geislingen aber zeitweise geringere Unterstützungen von da erhalten. Eine Sonntagsgewerbsschule besteht zu Hall; auch zu Ilshofen wird den Handwerksgehülfen Sonntags Unterricht gegeben. Die evangelischen Schulen beaufsichtigt der Decan zu Hall, die katholischen der Schulinspektor des Inspektoratsbezirks Ellwangen.
Des landwirthschaftlichen Vereins für das Oberamt Hall, welcher am 21. December 1836 in’s Leben gerufen wurde, ist oben gedacht worden. [4] In Hall ist eine Beschälplatte.
a. An Staatsstraßen sind vorhanden:
- 1) Die Stuttgarter-Route von Hall über Michelfeld und Bubenorbis bis an die Oberamtsgränze.
- 2) Die Oehringen-Heilbronner-Route von Hall über Gelbingen, Unter-Münkheim bis auf die Übrigshauser-Höhe und den Brachbacher-Landthurm.
- 3) Die Hall-Rothenburger- und Crailsheim-Nürnberger-Route von Hall über Cröffelbach nach Wolpertshausen, von wo ein Arm sich über Rupertshofen nach Kirchberg, der andere über Ilshofen nach Crailsheim zieht.
- 4) Die Hall-Ellwanger-Route über Hessenthal und Hausen gegen Bühlerthann.
Diese von der vormaligen Reichsstadt Hall seit 1760 angelegten Kunststraßen werden vom Staat unterhalten und sind, nachdem im Laufe der letzten 10 Jahre auf Rechnung des Staatsstraßen-Instituts (mit Beiträgen der Amts-Corporation und der Gemeinden, welche die Summe von 50.000 fl. übersteigen) die Hofklingenstraße bei Hall und die sogenannte rothe Steige bei Michelfeld auf der Hall-Stuttgarter-Route neu gebaut, die Straße von Hall bis auf die Übrigshauser-Höhe mit großen Kosten corrigirt, die beiden Cröffelbacher-Steigen neu angelegt und die Ausfahrt aus Hall in der Richtung gegen Crailsheim und Ellwangen theils erbreitert, theils neu gebaut worden, in einem befriedigenden Zustand. Das Material sind Kalksteine, die großentheils leicht beizuschaffen sind; nur oberhalb der rothen Steige in der Richtung gegen Stuttgart auf der Markung Bubenorbis und Stock mit Kiegenhof müssen Sandsteine verwendet werden.
An diese Straßen reiht sich:
- 5) die Hall-Gaildorfer-Straße an, welche 1815/16 mit einem Aufwand von 35.000 fl. zum bei weitem größten Theil aus Amts-Corporationsmitteln neu gebaut wurde, zwar von den betreffenden Gemeinden unterhalten wird, zu deren Unterhaltung aber theils | das Staatsstraßen-Institut, theils die Amts-Corporation nicht unbedeutende Beiträge geben und welche durch neue Anlegung der sogenannten Reifensteige bei Hall, 1838/39 mit einem Aufwand von 25.000 fl. unter Vergünstigung eines Amts-Corporationsbeitrags von 10.000 fl. von der Stadt Hall vollzogen wurde, eine sehr wesentliche Verbesserung erhalten hat. Die Übernahme dieser Straße in Staats-Administration steht in Aussicht.
b. Vicinalstraßen. Das ganze Oberamt ist von Vicinalstraßen durchschnitten, welche theils aus Mitteln der Amts-Corporation, theils aus Mitteln der Gemeinden und der Gemeinderechtsbesitzer zum bei weitem größten Theil erst in den letzten 12 Jahren chausseemäßig neu gebaut worden sind und mit den hiernach angeführten Ausnahmen auch von den Gemeinden, beziehungsweise Gemeinderechtsbesitzern, unterhalten werden, und wovon wir als die wichtigsten anführen:
1) die Straße von Hall über Bibersfeld in das Roththal, welche von Bibersfeld bis Wielandsweiler 1836 auf alleinige Kosten der Amts-Corporation neu gebaut wurde und mit Ausnahme einer kleinen Strecke auf der Markung Bibersfeld auch von der Amts-Corporation allein unterhalten wird.
2) Die Einschnittsstraße von der Hall-Crailsheimer-Jagst-Straße bei Ilshofen auf die Hall-Ellwanger-Staatsstraße bei Vellberg von der Lerchenmühle über Ober-Asbach, Groß-Altdorf und Thalheim nach Vellberg. Sie wurde 1817/18 mit einem Aufwand von 33.000 fl. auf Amts-Corporationskosten gebaut und die Amts-Corporation trägt auch jetzt noch die Wegknechtslöhne, indeß die übrige Unterhaltung auf den Gemeinden, beziehungsweise Gemeinderechtsbesitzern, ruht. An diese Straße reiht sich die zur Fortsetzung in der Richtung gegen Langenburg auf den Markungen Rudelsdorf und Hörlebach 1838 gebaute Straßenstrecke zwischen der Wolpertshausen-Ilshofer- und Wolpertshausen-Kirchberger Staats-Straße an, so daß damit eine Verbindung zwischen Langenburg und Gaildorf oder Bühlerthann hergestellt ward. Sie wurde von den Gemeinden Hörlebach und Rudelsdorf mit einem Amts-Corporationsbeitrag gebaut und wird, während die Amts-Corporation auch hier die Wegknechtslöhne bezahlt, von den Gemeinden unterhalten.
3) Die Einschnittsstraße von der Hall-Cröffelbacher Steige nach Geislingen, die sogenannte Löwenstraße, welche auf der Markung Geislingen auf alleinige Kosten der Amts-Corporation | gebaut wurde und unterhalten wird, während auf der Markung Cröffelbach der Bau hälftig von der Amts-Corporation, hälftig von der Gemeinde vollzogen wurde. Die Wegknechtslöhne auf dieser Markung bezahlt die Amts-Corporation, die übrige Unterhaltung besorgt die Gemeinde. Diese Straße wurde von 1841/42 mit einem Aufwand von 12.000 fl. gebaut.4) Die sogenannte Kocherthalstraße von Unter-Münkheim über Haagen und Enslingen nach Geislingen und von da nach Braunsbach.
5) Die 1835/36 gebaute Straße vom Brachbacher-Landthurm oder von der Übrigshauser-Höhe über Brachbach, Herdlinshagen, Geislingen und Hohenberg nach Wolpertshausen.
6) Die Straße von Hall über die thüngenthaler Hochebene, Thüngenthal, Otterbach, über die beiden Scheffacher-Steigen nach Stadel und von da in einer Richtung nach Groß-Altdorf und Lorenzenzimmern, in der andern Richtung nach Unter-Asbach, Ober-Asbach und Gaugshausen, 1836/40 gebaut.
7) Die Straße von Hall über Hohenholz nach Rieden und nach Sanzenbach.
8) Die Straße von Michelfeld nach Gnadenthal, von Michelfeld über Bibersfeld nach Rieden, und von Bubenorbis über Ziegelbronn nach Lachweiler.
9) Die 1836/43 neu gebaute Straße von Vellberg über Eschenau bis an die Oberamtsgrenze gegen Spaichbühl, Oberamts Crailsheim.
Grundsatz beim Vollzug solcher Straßenneubauten ist, daß die Amts-Corporation an den Güterankaufs-, Planirungs- und übrigen Anlage-Kosten die Hälfte, an den Dohlen und Brücken aber 2/3 der Kosten trägt, während die Überreste von den Gemeinden, beziehungsweise Gemeinderechtsbesitzern, übernommen werden. Die Unterhaltung solcher Straßen ist der Regel nach Pflicht der Gemeinden, beziehungsweise Gemeinderechtsbesitzer. – Der Bezirk hat viele, jedoch nicht mehr beängstigende Steigen, worunter die oben erwähnten bei Cröffelbach die bedeutendsten sind.
c. Brücken. Brücken und Stege sind in genügender Anzahl vorhanden. Die Brücken sind sämmtlich von Stein. Die namhaftesten sind: die Kocherbrücken zu Hall, Westheim, Untermünkheim und Geislingen, die Bühlerbrücken bei Eschenau, Vellberg, Oberscheffach, Cröffelbach und Geislingen, und die Bibersbrücken zu Michelfeld und Bibersfeld, welche beide im Neubau begriffen sind. Neu gebaut oder erweitert wurden in den letzten 7 Jahren die | Bühlerbrücken zu Eschenau, Vellberg, Cröffelbach und Geislingen, und die Kocherbrücke zu Westheim.Weggelder werden nirgends mehr erhoben. Pflastergeld bezieht bloß die Stadt Hall, und Brückengeld bezahlt man bloß zu Westheim.
In Hall bestand längere Zeit eine Faustpfand-Leihanstalt, die aber 1837, nachdem man sich über die Statuten nicht einigen konnte, wieder aufgelöst wurde. – Die Theilnahme an der württembergischen Sparkasse ist in fortwährendem Steigen begriffen; die jährlichen Einlagen, die vor 12 Jahren kaum die Summe von 15.000 fl. erreichten, sind in neuerer Zeit bis auf 36.000 fl. gestiegen. – Schützengesellschaften, Liederkränze u. dergl. sind in Hall. [6]
Die der Amts-Corporation gesetzlich überlassenen Scortationsstrafen werden mit höherer Genehmigung der Wilhelmsanstalt in Hall jährlich zu ihrer Sustentation von der Oberamtspflege übergeben. – Über die früher bestandene, nun aufgelöste, Kasse zu Bezahlung der alt-hall’schen Schulden s. hienach.
Nach den Rechnungen von 1843/44 waren:
1. Das Vermögen der Gemeinden: | |
a. verzinsliche Capitalien | 88.108 fl. |
b. sonstige Forderungen | 17.812 fl. |
(neben 3001/2 M. Grundeigenthum.) | 105.920 fl. |
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2. Schulden der Gemeinden: | |
a. verzinsliche | 40.143 fl. |
b. sonstige | 472 fl. |
40.615 fl. | |
3. Einkünfte (ohne die Gemeindeumlagen) | 40.826 fl. |
4. Ausgaben | 49.594 fl. |
Die Gemeindeumlagen beliefen sich auf | 15.418 fl. |
Das Gemeindevermögen ist am Bedeutendsten in Hall, Unter-Asbach, Steinbach, Unter-Sontheim und Wolpertshausen. Von den 29 Gemeinden sind bloß 4 schuldenfrei. Die meisten Passiven haben: Hall, Westheim, Wolpertshausen, Ilshofen, Unter-Asbach, Enslingen, Bibersfeld; jedoch erreichen sie, Hall ausgenommen, in keiner dieser Gemeinden auch nur die Summe von 4000 fl. – Gemeindeumlagen werden überall gemacht; die größten nach der Oberamtsstadt in Hessenthal, Michelfeld, Ilshofen, Enslingen. – Das Capitalvermögen der Gemeinden des Oberamts hat 1817 6744 fl. und 1826 12.972 fl., die Schuldenlast derselben 1817 7460 fl., 1832 dagegen 34.723 fl., 1840/41 aber bloß 700 fl. betragen. – Die Steuerrückstände bei den einzelnen Pflichtigen, welche 1816/17 84.953 fl., 1820/21 105.142 fl. waren, betrugen 1832 17.217 fl., 1835 8534 fl., 1838 4482 fl. und 1841 nur noch 1053 fl., und die Rückstände der Gemeindepflegen zur Oberamtspflege 1817 81.802 fl., 1820 97.313 fl., 1832 5969 fl., 1841 dagegen bloß noch 3078 fl.
Übrigens ist wohl zu beachten, daß in unserem Bezirke das Gemeinderechtssystem [7] bis in die jüngste Zeit alleinherrschend war und daß noch jetzt das Gemeindevermögen der einzelnen Orte zum größten Theil im Besitz der Realgemeinderechtsbesitzer ist. Daher kommt es denn, daß die Gemeinden, als politische Körperschaften, außer den Bürgerannahme-Gebühren, Strafgeldern, Bürger- und | Beisitz-Steuern keine Einnahmen, dagegen, da die örtlichen Lasten ebenfalls von den Gemeinderechtsbesitzern getragen und aus besondern „Gemeinderechtskassen“ bestritten werden, außer dem Gemeindeverwaltungsaufwand auch keine Ausgaben haben. Erst in neuern Zeiten sind durch Übereinkunft zwischen den Gemeinderechtsbesitzern und einigen politischen Gemeinden diese Realrechte aufgehoben und Gemeindevermögen geschaffen worden, namentlich in Ilshofen, 1841 in Bibersfeld, 1843 in Sittenhardt und 1846 in Sanzenbach. S. auch Steinbach.
Im Jahr 1843/44 belief sich das Vermögen der Stiftungen an baarem Geld und Capitalien auf 1.086.995 fl. (neben 64871/2 M. Grundeigenthum). Die Schulden sind 5615 fl., die Einkünfte 49.169 fl., die Ausgaben 46.920 fl. Die reichsten Stiftungen besitzen: Hall, Steinbach, Vellberg und Unter-Sontheim. Die Einnahmen reichen in der Regel zu Bestreitung der Ausgaben hin. – Übrigens ist noch zu bemerken, daß das Vermögen der Stiftungen in den Orten des hall’schen Gebietes in der hienach zu erwähnenden Oberlandesheiligenpflege vereinigt war, welcher dagegen auch die Bestreitung der entsprechenden Ausgaben an Bau-, Cult- u. a. Aufwand oblag. Als Rechtsnachfolger dieser Pflege hat jedoch der Staat durch Überlassung von Capitalien an die Kirchengemeinden Unter-Münkheim, Übrigshausen, Orlach, Reinsberg, Haßfelden, Cröffelbach, Unter-Scheffach, Bibersfeld, Geislingen, Michelfeld und Bubenorbis 1837/43 bewirkt, daß dieselben die Cultkosten auf sich nahmen und das früher meist unbedeutende örtliche Stiftungsvermögen vergrößert wurde.
Das Cataster des Oberamts, mit Einschluß der Grundherrschaften, beträgt auf 1. Juli 1845 von
|Grundeigenthum | 355.648 fl. 11 kr. |
Gefällen | 55.224 fl. 13 kr. |
Gebäuden | 2.606.681 fl. | ‒
Gewerben | 7010 fl. 38 kr. |
Die direkte Steuer für das Jahr 1845/46 war an 2.000.000 fl.
Grundsteuer | 29.862 fl. |
Gefällsteuer | 4637 fl. |
Gebäudesteuer | 4906 fl. |
Gewerbesteuer | 4372 fl. |
Zusammen | 43.777 fl. |
Auf 1 Quadratmeile fallen daher an direkter Steuer 7178 fl. 54 kr. und auf Eine Person 1 fl. 42 kr. [8]
An indirekten Abgaben wurden in dem Oberamtsbezirk | nach einem Durchschnitt der letzten 3 Jahre (1843/46) erhoben:1. Wirthschaftsabgaben: | |
Von Wein und Obstmost | 9333 fl. 14 kr. |
Malzsteuer | 19.810 fl. 31 kr. |
Vom Branntwein | |
Fabrikationssteuer | 637 fl. 12 kr. |
Ausschanksabgabe | 1270 fl. 57 kr. |
Vom Essig | 53 fl. 14 kr. |
2. Accise: | |
Von Güterveräußerungen | 3780 fl. 30 kr. |
Von sonstigen Gegenständen | 142 fl. 58 kr. |
3. Hundeauflage: | |
Zum Antheil der Staatskasse | 470 fl. 54 kr. |
(Nach dem Stand pro 1. Juli 1846.)
Grund- und Gefällherren. | Grund- Cataster. |
Gefäll- Cataster. |
Gebäude- Cataster. |
Gewerbe- Cataster. |
Grund- Steuer. |
Gefäll- Steuer. |
Gebäude- Steuer. |
Gewerbe- Steuer. | ||||||||
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fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | |
v. Gemmingen-Guttenberg in Bibersfeld | 13 | 46 | 274 | 29 | – | – | – | – | 1 | 10 | 23 | 48 | – | – | – | – |
471 | 40 | 3862 | 21 | 2625 | – | – | – | 40 | 20 | 334 | 42 | 1 | 50 | – | – |
- ↑ Mit Ausschluß der in Verwaltung des Cameralamtes stehenden Zehenten, aber einschließlich der Privatzehenten.
- ↑ Die Dorfschulen im Hall’schen sind, wie die Ortsbeschreibung zeigen wird, schon sehr frühe errichtet worden. Am 16. Juni 1664 befahl der Magistrat, daß jedes Kind mindestens 20 Wochen lang jährlich die Schule besuchen solle.
- ↑ Eine Wittwen- und Waisen-Kasse für die Hinterbliebenen der Geistlichen und Präceptoren des haller Decanats wurde am 3. Januar 1772 errichtet. Ihre Einkünfte (226 fl. 30 kr. im J. 1803) wurden im Jahre 1803 der geistlichen Verwaltung (s. unten) zugewiesen; 1813 aber ward ihr Fonds mit 4460 fl. 30 kr. der württ. geistl. Wittwenkasse einverleibt.
- ↑ Er zählt 80 Mitglieder und hat ein Vermögen von 800 fl. in Mobilien, besonders Büchern und Zeitschriften. Er hält jährlich 4 Plenarversammlungen zu Hall und von Zeit zu Zeit s. g. Wanderversammlungen in den einzelnen Bezirksorten, unter Zulassung auch der nicht im Vereine befindlichen Bauern. Er bezieht jährlich 300 fl. Beiträge von der Amtscorporation und 165 fl. von der Königl. Centralstelle zu Heranziehungsprämien für Farrenkälber etc.
- ↑ Die Reichsstadt Hall ließ bis 1754 wöchentlich einmal einen eigenen privilegirten Botenwagen von Heilbronn nach Nürnberg gehen, und der Fürst von Taxis hatte bis dahin nur eine reitende Post in Hall. Nun aber errichtete dieser, unter Verzichtleistung der Stadt auf den ihrigen, einen Postwagen auf jener Route, indem der Stadt eine Freifracht von 40 Pfd. auf jeden Posttag und den Bürgern Halls, welche auf dem Postwagen reisen wollten, eine Ermäßigung der Taxe auf die Hälfte bewilligt wurde. So blieb es bis 1803.
- ↑ Was das Maaß und Gewicht der vormaligen Reichsstadt, welches auch im Comburgischen galt, betrifft, und zwar zunächst das Fruchtmaaß, so war 1 Scheffel = 4 Viertel, 1 Viertel = 3 Schätz, 1 Schatz = 4 Viertelschätze, 1 Viertelschatz = 4 kleinen Schätzlein. Man unterschied zwischen rauhem und glattem Maaß; mit ersterem wurden Dinkel, Haber und Einkorn, mit dem letztern Kernen, Roggen, Gerste, Wicken, Linsen und Erbsen gemessen. Ein Scheffel Rauhmaaß ist = 6 Sr. 1 V. 3 E. 35/8 Viertel württembergisch; und 1 Scheffel glattes Maaß = 5 Sr. 1 V. 6 E. 31/7 Viertel württembergisch. Hinsichtlich des Längen- und Flächen-Maaßes galt das nürnbergische Maaß; 1 Ruthe = 16 Schuhe, 1 Schuh = 12 Zoll, 1 Zoll = 12 Linien; 1 Schuh = 9 Zoll 8,402 Linien württembergisches Decimalmaaß. Ein Morgen Garten oder Weinberg war = 214, ein Tagwerk Wiese = 224, ein M. Acker = 240, ein M. Wald = 256 Quadrat-Ruthen. Bei dem Flüssigkeitsmaaß war 1 Fuder = 20 Eimer, 1 Eimer = 24 Maas, 1 Maas = 4 Schoppen. Übrigens wurde auch nach trüber und lauterer Eiche unterschieden: eine Maaß trübe Eich = 5 Schoppen lautere Eich. Ein Eimer hatte auf dem Lande 28, in der Stadt aber 30 Schenkmaaße. Nach württembergischem Maas ist 1 Eimer = 2 Imi 6 Maas 11/4 Schoppen Helleiche. – Als Gewicht war das nürnbergische eingeführt.
- ↑ Nur ein Gemeinderecht verlieh das volle Ortsbürgerrecht, soweit dieses als solches nach den ehemaligen, freilich sehr beschränkten Begriffen zu betrachten war. Die Nichtberechtigten waren bloße Hintersaßen, Hausgenossen oder Schutzverwandte, die von den Erstern aufgenommen und vertrieben werden konnten.
- ↑ Über die früheren Steuern ist Folgendes erwähnenswerth. 1) In der Stadt Hall bestand eine Beede, oder allgemeine Vermögenssteuer, indem nach der Beedordnung von 1739 alle Liegenschaften und Mobilien zu Geld angeschlagen und von jedem 100 fl. Anschlag 15 kr. als Simplum zu entrichten waren. In Friedenszeiten wurden jährlich 3 Simpla erhoben. Die Bürger hatten sich bei ihrem Eide selbst einzuschätzen; fand der Magistrat, daß Einer sein Vermögen zu nieder angegeben, so konnte er ihn auslösen, d. h. das fatirte Vermögen um den Fassionsbetrag an sich ziehen. Wer nicht über 400 fl. Vermögen besaß, hatte eine Bürgersteuer von 1 fl. auf das Simplum zu entrichten. Jeder Bürger hatte auch jährlich 32 kr. Almosensteuer zur städtischen Almosenkasse zu bezahlen. Die Amtsorte dagegen, die in einem Unterthänigkeitsverband zur Stadt standen (nur die Bewohner Halls waren „Bürger,“ die Landbewohner dagegen „Unterthanen“), hatten eine, nach einem 1712 gemachten Güteranschlag regulirte, Grundsteuer (Schatzung genannt) und eine Viehschatzung, von 26 kr. auf 100 fl. und Ein Simplum, zu entrichten, wozu noch eine Capitalschatzung von 45 kr. von 100 fl. kam. In Friedenszeiten wurden 5 Simpla erhoben. Die Hausgenossen entrichteten neben der Capitalschatzung das Schutzgeld (oben S. 85) und die Schutzverwandten-Schatzung mit 7 Schilling 6 Heller. Die Beede wurde durch das Beedamt, die Schatzung durch die Landbeamten, die auch das 1661 eingeführte Schießgeld (oben S. 86) einzuziehen hatten, erhoben. An indirekten Steuern bestanden die Zölle: der Reichszoll in Hall, ein Transitzoll, die Zölle zu Ilshofen und Vellberg, der Brückenzoll in Hall und ein Aus- und Einfuhr-Zoll, vor 1541 errichtet. Ferner das Umgeld, zu dessen Bezug Hall in der Stadt durch König Ludwig 1317, auf dem Land aber durch Kaiser Ferdinand 1538 ermächtigt ward. In Stadt und Land wurde das Umgeld mit 6 Maas vom Eimer der Schenkeiche nach durch Quartalabstich erhoben. Der „Kindbettwein“ wurde 1720 für umgeldsfrei erklärt. Von den Bierbrauern (die früher auch ein Malzgeld von 24 kr. vom Viertel zu bezahlen hatten) wurde nach jedem Sud der geeichte Kessel berechnet; die Branntweinbrenner bezahlten von jedem Kessel ein Concessionsgeld. Außerdem wurde in Hall noch der Bodenschatz mit 12 kr. von jedem Faß in die Stadt gebrachten Weines erhoben. – Es bestand ein Stadt- und ein Land-Umgeldamt; unter ersterem standen die Stadtumgelder, unter letzterem die Spähner. Endlich bestand seit 1640 für Stadt und Amt eine Accise auf Consumtibilien, Vieh, Häute und Marktwaaren. – 2) Im Comburgischen bestand eine Vermögenssteuer, welche auf 100 fl. Steueranschlag in Steinbach 40 kr., bei den Unterthanen auf dem Lande 1 fl. und bei den limburgischen Unterthanen 50 kr. dem Simplum nach betrug. Gewöhnlich wurden 1–11/2 Simpla umgelegt. Die Steuer floß in die von den übrigen Stiftsrevenuen getrennte Contributionskasse, welche von dem Betrage zunächst diejenige Aversalsumme mit jährlichen 562 fl. 30 kr., die das Stift Comburg seit 1685 an das Hochstift Würzburg wegen dessen Vertretung auf Reichs- und Kreistagen zu entrichten hatte, und dann auch mehrere derjenigen Ausgaben bestritt, welche den gesammten Unterthanen Comburgs als Corporation oblag. Indirekte Steuern bestanden im Comburgischen nicht.
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