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Beschreibung des Oberamts Hall/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Die grundherrlichen Rechte sind meist in den Händen des Staates. Außerdem besitzen die fürstlichen Standesherrschaften Hohenlohe, und zwar Waldenburg zu Schillingsfürst, Waldenburg zu Bartenstein und Jagstberg, Kirchberg, Oehringen und Langenburg, sowie der fürstliche Lehenhof zu Oehringen (Döttingen) mehrere Rechte und Gefälle. Ebenso gehört dem Freiherrn von Gemmingen-Guttenberg das Rittergut Bibersfeld zu, sowie auch den Rittergutsbesitzern von Alfdorf, Limpurg-Sontheim in Obersontheim, Erkenbrechtshausen und Stetten einige Rechte und Gefälle im Bezirke zustehen. Im Übrigen sind die Stadtpflege Hall, der Hospital oder die Armenverwaltung daselbst, die Stiftungspflegen Michelbach, Anhausen, Steinbach und Stöckenburg, sowie viele Privatpersonen, namentlich von Hall (s. S. 44.), gefällberechtigt. Staatsdomänen sind nicht vorhanden.

B. Leibeigenschafts- und Lehens-Wesen.

Localleibeigenschaft scheint in dem Bezirke nicht bestanden zu haben. Seine Leibeigene erließ Conrad v. Vellberg zu Ende des 16. Jahrhunderts ihrer Pflicht „aus christlichem wohlmeinendem Gemüth.“

| Falllehen scheinen früher nur im Comburgischen vorhanden gewesen zu seyn. Die zum Ärar der ehemaligen Reichsstadt gehörig gewesenen, nun der Stadtpflege Hall überlassenen, vormaligen Erblehen sind schon längst ebensowohl, wie die übrigen, dem Staate zugehörigen, in Zinsgüter verwandelt. Die damit verbunden gewesenen Laudemien sind allermeist abgelöst; namentlich schmolz durch Gesammtablösungen die Zahl der dem Staat zugehörigen vormaligen Lehengüter von 2916 auf 179 herab. Am Drückendsten waren die Laudemien in Hausen und Vellberg, wo neben 10, beziehungsweise 15 Procent Handlohn auch noch Hauptrecht, in Hausen selbst dann erhoben wurde, wenn der Verkäufer oder Übergebende noch am Leben war, aber das 60. Lebensjahr erreicht hatte. Übrigens begründeten die „Herrengülten“, deren Zeichen das „Herbsthuhn“ war, eine Laudemialforderung nach Procenten des Gutswerthes, die „Heller- und Schlecht-Gülten“ aber eine nur geringe Handlohnbarkeit nach einem fixen Betrage. Die übrigen Gültarten zeigten keine Laudemialpflicht an. Das Zeichen des Hauptrechtes war das „Fastnachtshuhn“; so viele Fastnachthühner, eben so viele Hauptrechte. Die Lehen wurden eingetheilt in bezimmerte Güter, in unbezimmerte Lehen und in eigene (walzende) Stücke. Da sich indeß noch vor wenigen Jahrhunderten viele, auch größere Güter, vorfanden, welche – wie die Ortsbeschreibung einige Beispiele zeigen wird – sich von dem Lehenverbande frei zu erhalten gewußt hatten, so können wir auch hier für das höhere Mittelalter den bäuerlichen Lehensverband nicht als allgemeine Regel annehmen.

1

C. Grundlasten und andere Leistungen.
An vogteilichen Abgaben sind nur die Schutzgulden, welche die Hausgenossen zu Gottwolshausen und Bubenorbis, und die Schirmgelder, welche die Schirm- und Haus-Genossen in den Ämtern Vellberg, Schlicht und Rosengarten, | sowie die Schutzgelder, welche die comburgischen Hausgenossen in Hessenthal und Steinbach zu entrichten hatten, zu erwähnen. Sie sind seit 1820 und 1825 theils erloschen, theils aufgehoben. Das „Schießgeld“, welches die haller Unterthanen mit 12–24 kr. zu entrichten hatten und 1825 auch aufgehoben wurde, war eine Recognitionsgebühr für die Anwohnung bei der Milizmusterung. Über das alte Servitium des Vogtes in Thüngenthal siehe die Ortsbeschreibung. An Frohnen ist hauptsächlich der „gemeine Landdienst“ (Scheiterholzfuhren etc.) zu erwähnen, wobei eine ganze Mähne eine ganze Fuhr zu leisten hatte und der Bauherr (Vorstand des haller Bauamtes) entschied, ob der Dienst in Natur oder in Geld zu entrichten sey. Im letztern Falle hatte eine ganze Mähne (ein ganzes Gut) 4 fl., eine halbe Mähne 2 fl., und ein Handdienst 1 fl. zu entrichten. Diese „Landesdienstgelder“ traten 1780 allgemein an die Stelle der Naturalleistung und werden seit 1825 nicht mehr erhoben. Auf das 1825 gleichfalls aufgehobene „Grabengeld“ werden wir unten zurückkommen. Frohnen und Frohngelder bestehen in Folge des Gesetzes von 1836 auch da, wo der Adel hiezu berechtigt gewesen, nicht mehr. Jährliche Gülten, soweit solche außer jenen noch vorhanden, kommen seltener zur Ablösung. Eigenthümlich möchten folgende Abgaben seyn. Holz, 1 bis 4 Fuder, reichten Güter zu Bibersfeld; desgleichen Flachs 1 bis 6 Kloben. Ein Viertel eines Lammes kam auch in Bibersfeld und ein Lammsbauch in Brachbach vor. Gemästete Gänse waren an Martini ebenda und an Weihnachten in Eltershofen zu entrichten. In Brachbach und Raibach reichten Güter das Viertel des auf denselben wachsenden Obstes und Weines. In Hagenbach gültete ein Garten schon 1539 soviel an Birnen oder (nach dem Belieben des Gültherrn) Äpfeln, als zwei Bäume ertrugen. Zwei Höfe daselbst reichten außer der Fruchtgülte je ein Viertel Dinkel und Haber „für das Streichen.“ In Haagen hatten die Güter je einige Fuder | Mist und in Michelfeld eine Wiese 1/2 Fuder Heu zu gülten. Sowohl bei Verkäufen, als, wie die Ortsbeschreibung zeigen wird, zur Strafe, legte der Magistrat von Hall auf freie Güter Gülten, zur Recognition, daß sie von nun an Hall vogtbar und steuerbar seyen. Ja der Magistrat beschloß 1662, die Besitzer „der vielen eigenen Stücke,“ die gültfrei seyen, zu Abgabe einer ewigen Hellergülte zu vermögen, damit dieselben nicht unter fremde Grundherren kämen.

1

D. Zehenten.

Die Zehentberechtigten sind in der Ortsbeschreibung erwähnt. Lebendiger oder Blut-Zehent kam in den meisten Orten vor, ist nun aber zum Theil abgelöst. Übrigens bezieht den größten Theil der Zehenten, nämlich 79 große, 41 kleine, 96 Noval-, 3 Wein-, 5 Blut- und 4 Heu-Zehenten, der Staat, deren Ertrag (am 1. Juli 1844 mit 6703 fl. Geld und 5199 Scheffel Früchten) auf mehrere Jahre an die Gemeinden verpachtet ist.

Der Capitalwerth der von 1817 bis Januar 1846 dem Staate abgekauften Frohnen und Grundgefälle beträgt 179.069 fl. 2 kr., und zwar 114.355 fl. 4 kr. für Laudemien, 31.688 fl. 40 kr. für jährliche Gülten, 16.837 fl. 11 kr. für Zehenten, 13.986 fl. 42 kr. für Frohnen und Frohnsurrogate, 376 fl. 48 kr. für Beeden und 1824 fl. 37 kr. für forsteiliche Rechte. – Ablösungsverträge mit Privaten und Corporationen finden in den höheren Ansprüchen derselben mehr Schwierigkeiten; namentlich sind ihnen die Standesherren, soweit nicht die Gesetze von 1836 maßgebend, entgegen.

Nunmehr betragen noch, nach dem hienach folgenden Verzeichnisse, sämmtliche Grundlasten, ausschließlich der dem Staate gehörigen Zehenten, jährlich 28.576 fl. 32 kr.

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Übersicht der auf dem Grundeigenthum haftenden Lasten.[1]
(Nach den Catasteracten.)
     1. Hall. fl. kr.
Cameralamt Hall 166 34
Freiherr von Gemmingen 4 19
Stadtpflege Hall 710 15
Hospitalpflege Hall 18 2
Stiftungspflege Gelbingen 28
Meßnerei Gottwolshausen 1 31
Privaten 73 33
Summe  974 42
     2. Bibersfeld.
Cameralamt Hall 325 22
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 31
Freiherr v. Gemmingen-Guttenberg 45 22
Stadtpflege Hall 324 20
Hospitalpflege Hall 36 25
Gemeindepflege Bibersfeld 1
Pfarrei daselbst 165 39
Meßnerei daselbst 13 46
Meßnerei Westheim 36
Meßnerei Rieden 24
Privaten 195 20
Summe  1108 45
     3. Bubenorbis.
Cameralamt Hall 27 53
Fürst v. Hohenlohe-Bartenstein 103 27
Stadtpflege Hall 21 39
Hospitalpflege daselbst 83 14
Pfarrei Michelfeld 3 9
Meßnerei Bubenorbis 10 30
Meßnerei Mainhardt 1 30
Privaten 4 49
Summe  256 11
     4. Eltershofen. fl. kr.
Cameralamt Hall 41 9
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 1 30
Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg 1 8
Fürst v. Hohenlohe-Langenburg 672 11
Stadtpflege Hall 187 52
Hospitalpflege daselbst 105 25
Pfarrei Gelbingen 9 30
Privaten 177 23
Summe  1196 8
     5. Enslingen.
Cameralamt Hall 215 10
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 81 30
Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg 2 2
Fürst v. Hohenlohe-Waldenburg 415 49
Fürst v. Hohenlohe-Langenburg 477 10
Stadtpflege Hall 250 33
Hospitalpflege daselbst 315 12
Armenverwaltung das. 86 55
Stiftungspflege Gelbingen 15
Pfarrei Eschenthal 36
Meßnerei Enslingen 10 28
Meßnerei Geislingen 2
Meßnerei Eschenthal 10 48
Privaten 305 54
Summe  2174 22
|
     6. Gailenkirchen. fl. kr.
Cameralamt Hall 309 50
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 1 20
Fürst v. Hohenlohe-Waldenburg 638 43
Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg 18 41
Freiherr v. Stetten
     (Bucherbacher Linie)
111 30
Stadtpflege Hall 28 20
Hospitalpflege Hall 71 41
Gemeindepflege Gailenkirchen 3 20
Meßnerei Gailenkirchen 19 27
Privaten 456 20
Summe   1659 12
     7. Geislingen.
Cameralamt Hall 6 15
Fürstlich hohenlohen’sche
     gemeinschaftl. Lehenskasse
143 51
Stadtpflege Hall 12
Hospitalpflege Hall 508 8
Privaten 10
Summe   670 24
     8. Gelbingen.
Cameralamt Hall 76 31
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 11 41
Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg 11 51
Stadtpflege Hall 102 45
Hospitalpflege Hall 32 16
Stiftungspflege Gelbingen 1 30
Privaten 128 30
Summe   365 4
     9. Groß-Allmerspann. fl. kr.
Cameralamt Hall 369 2
Stadtpflege Hall 2 5
Hospitalpflege Hall 105 6
Meßnerei Allmerspann 8
Summe  484 13
     10. Groß-Altdorf.
Cameralamt Hall 287 45
Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg 618 53
Fürst v. Hohenlohe-Waldenburg 1 58
Stadtpflege Hall 109 50
Hospitalpflege Hall 102 42
Stiftungspflege Anhausen 3 16
Stiftungspflege Stöckenburg 34 59
Stiftungspflege Vellberg 4
Die Stiftungspflegen Stöckenburg
     und Anhausen
21 26
Pfarrei Großaltdorf 7
Meßnerei daselbst 18 12
Privaten 233 4
Summe   1439 9
     11. Hessenthal.
Cameralamt Hall 836 27
Stadtpflege Hall 7
Armenverwaltung Hall 6 53
Stiftungspflege Steinbach 1 40
Stiftungspflege Hessenthal 10
Privaten 75 38
Summe   920 55
     12. Ilshofen.
Cameralamt Hall 103 53
Stadtpflege Hall 198 20
Stiftungspflege Ilshofen 12 46
Meßnerei Ilshofen 82 28
Summe   397 27
|
     13. Michelfeld. fl. kr.
Cameralamt Hall 256 9
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 18 46
Fürst v. Hohenlohe-Waldenburg 147 23
Stadtpflege Hall 214 16
Hospitalpflege Hall 93 57
Pfarrei Thüngenthal 47 18
Pfarrei Michelfeld 7 18
Meßnerei daselbst 43 51
Privaten 242 16
Summe  1071 14
     14. Orlach.
Cameralamt Hall 26 4
Fürst v. Hohenlohe-Langenburg 6
Freiherr v. Gemmingen-Guttenberg 330 1
Stadtpflege Hall 14 15
Hospitalpflege Hall 150 6
Meßnerei Orlach 18 40
Summe  539 12
     15. Rieden.
Cameralamt Hall 29 18
Stadtpflege Hall 121 47
Hospitalpflege Hall 124 23
Meßnerei Rieden 3 6
Privaten 64 20
Summe  342 54
     16. Sanzenbach.
Cameralamt Hall 8 43
Stadtpflege Hall 9 15
Hospitalpflege Hall 148 45
Meßnerei Rieden 10
Privaten 2
Summe  178 43
     17. Steinbach. fl. kr.
Cameralamt Hall 245 19
Stiftungspflege Steinbach 46
Meßnerei daselbst 5 36
Summe   251 41
     18. Sulzdorf.
Cameralamt Hall 68 43
Gemeinschaftliches Rentamt
      Obersontheim
3 4
Stadtpflege Hall 382 30
Hospitalpflege Hall 29
Armenverwaltung Hall 181 30
Stiftungspflege Sulzdorf 20
Stiftungspflege Anhausen 6
Pfarrei Stöckenburg 127 3
Pfarrei Anhausen 1
Meßnerei 23 32
Privaten 525 45
Summe   1342 33
     19. Thalheim.
Cameralamt Hall 32 52
Stadtpflege Hall 391 41
Stiftungspflege Stöckenburg 5 23
Stiftungspflege Anhausen 3 50
Pfarrei Stöckenburg 29 56
Pfarrei Anhausen 67 50
Meßnerei Anhausen 14
Summe   531 46
     20. Thüngenthal.
Cameralamt 484
Stadtpflege Hall 111 23
Hospitalpflege Hall 192 3
Armenverwaltung Hall 5 57
Stiftungspflege Sulzdorf 2 12
Stiftungspflege Thüngenthal 1 48
Pfarrei Thüngenthal 9 54
Meßnerei Thüngenthal 2 20
Privaten 281 33
Summe   1091 10
|
     21. Übrigshausen. fl. kr.
Cameralamt Hall 35 15
Fürst v. Hohenlohe-Waldenburg 651
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 160 27
Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg 304 32
Fürst v. Hohenlohe-Langenburg 169 26
Stadtpflege Hall 378 4
Hospitalpflege Hall 31 15
Armenverwaltung Hall 42
Pfarrei Enslingen 43 21
Schulfonds Übrigshausen 1 15
Meßnerei Eschenthal 8 15
Meßnerei Übrigshausen 11 15
Privaten 157 9
Summe   1951 56
     22. Unter-Asbach.
Cameralamt Hall 273 51
Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg 16 42
Freiherr v. Seckendorf-Aberdar 4 37
Stadtpflege Hall 187 16
Hospitalpflege Hall 193 14
Stiftungspfl. Stöckenburg 6 10
Pfarrei Ober-Asbach 12 35
Pfarrei Anhausen 1 18
Meßnerei Anhausen 56
Meßnerei Ober-Asbach 13 49
Meßnerei Sulzdorf 42
Privaten 98 40
Summe   809 50
     23. Unter-Münkheim.
Cameralamt Hall 41 31
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 165 11
Fürst v. Hohenlohe-Waldenburg 432 7
fl. kr.
Fürst v. Hohenlohe-Langenburg 112 44
Fürst v. Hohenl.-Kirchberg 96 58
Fürstl. hohenlohen’sche
     gemeinschaftl.
     Lehenskassenverwaltung
562 21
Fstl. hohenl. gemeinschaftl.
     hysonische Lehenskasse
253 56
Freiherr v. Gemmingen-Guttenberg 42
Freiherr v. Uttenhoven 103 7
Stadtpflege Hall 68 49
Hospitalpflege Hall 51 58
Stiftungspflege Gelbingen 12
Meßnerei Untermünkheim 2 56
Privaten 133 17
Summe   2025 49
     24. Unter-Sontheim.
Cameralamt Hall 489 59
Gemeinschaftl. Rentamt
     in Obersontheim
5 8
Stadtpflege Hall 196 37
Stiftungspflege Anhausen 48
Stiftungspflege Stöckenburg 65 26
Pfarrei Stöckenburg 7 22
Pfarrei Anhausen 55 24
Meßnerei daselbst 10 40
Privaten 116 52
Summe   948 16
     25. Uttenhofen.
Cameralamt Hall 269 57
Fürst v. Hohenlohe-Oehringen 59
Stadtpflege Hall 43 16
Hospitalpflege Hall 706 34
Freiherr v. Gemmingen-Guttenberg 23
Meßnerei Tullau 1 48
Privaten 384 30
Summe   1407 27
|
     26. Vellberg. fl. kr.
Cameralamt Hall 28 39
Stadtpflege Hall 261 49
Stiftungspflege Stöckenburg 22 10
Pfarrei Anhausen 2 10
Pfarrei Stöckenburg 10 33
Privaten 1 43
Summe   327 4
     27. Weckrieden.
Cameralamt Hall 172 2
Stadtpflege Hall 123 35
Hospitalpflege Hall 259 6
Stiftungspflege Gelbingen 18
Pfarrei Thüngenthal 55 43
Meßnerei daselbst 7 33
Meßnerei Weckrieden 2 40
Privaten 1348 50
Summe   1969 47
     28. Westheim. fl. kr.
Cameralamt Hall 194 11
Stadtpflege Hall 112 50
Hospitalpflege Hall 95 52
Gemeindepflege Westheim 4 12
Pfarrei Westheim 1 34
Meßnerei Westheim 2 54
Privaten 12 44
Summe   424 17
     29. Wolpertshausen.
Cameralamt Hall 223 11
Fürst v. Hohenl.-Oehringen 16 51
Freiherr v. Stetten 146
Freiherr v. Seckendorf 19 43
Stadtpflege Hall 467 48
Hospitalpflege Hall 732 43
Armenverwaltung Hall 57
Pfarrei Reinsberg 34
Meßnerei daselbst 40 23
Meßnerei Eschenthal 1 27
Privaten 33 18
Summe   1716 21
Hauptsumme 28.576 fl. 32 kr.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk Hall ist ein Bestandtheil des Jagstkreises und wird von den gewöhnlichen Bezirksbehörden verwaltet, welche ihren Sitz in der Stadt Hall haben. Nur der Sitz des Forstamts ist zu Steinbach und führt den Namen Forstamt Comburg. Zu Steinbach befindet sich auch ein Amtsnotar. Auch der Revierförster vom Revier Comburg hatte daselbst seinen Wohnsitz; derselbe hat aber jetzt wegen seiner Eigenschaft als Floßinspektor seinen Sitz nach Hall verlegt. Weitere Revierförster wohnen zu Sittenhardt (Revier Sittenhardt), und zu Vellberg (Revier Vellberg). | Der Unteramtsarzt hat seinen Sitz ebenfalls in Hall. In Hoch- so wie in Straßen-Bausachen ressortirt der Bezirk von den Inspektionen zu Hall.

Sämmtliche Grundherren haben für ihre im Bezirk befindlichen Besitzungen auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit und Polizei verzichtet und nur der Fürst von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst übt die Forstgerichtsbarkeit und Jagdpolizei durch die Forstverwaltung Waldenburg aus. (s. Reg. Blatt von 1843. S. 829.) Im Übrigen sind die Gemeindebezirke Geislingen, Groß-Allmerspann, Groß-Altdorf, Ilshofen, Orlach, Thalheim, Unter-Asbach, Unter-Sontheim, Vellberg und Wolpertshausen dem K. Forstamt Crailsheim mit dem Revier Vellberg zugetheilt. Bürgerliche Gemeinden zählt der Bezirk 29, wovon eine in der ersten, drei in der zweiten, die übrigen in der dritten Classe stehen. Eltershofen, Hessenthal, Sanzenbach und Thalheim sind die einzigen Gemeinden, welche keine Parcellen haben. Die meisten Parcellen haben die Gemeinden Michelfeld, sofort die Gemeinden Unter-Sontheim, Wolpertshausen, Unter-Asbach, Enslingen und Bibersfeld. – Standesherrliche Rentämter befinden sich keine im Bezirke.

b. Kirchliche.

Sämmtliche evangelische Kirchenstellen (23 Pfarreien mit 2 Helfersstellen) sind dem Decanat Hall und der Generalsuperintendenz daselbst untergeordnet. Einzelne Filialien auswärtiger Kirchen, die in der Ortsbeschreibung namhaft gemacht werden, gehören in die Decanate Weinsberg, Oehringen und Langenburg. Ebenso stehen einige Parcellen der Oberämter Künzelsau, Crailsheim und Gaildorf als Filialien diesseitiger Pfarreien unter dem Decanat Hall. – Die beiden katholischen Kirchengemeinden Groß-Allmerspann und Steinbach mit je einem Geistlichen gehören mit ihren Filialisten zum Decanat Ellwangen. – Die Israeliten zu Steinbach und Hall sind dem Rabbinatsbezirk Braunsbach zugetheilt.

|
B. Anstalten.
a. Schulen.

Eine lateinische Schule mit 3 Lehrern und eine Realschule mit 2 Lehrern (wovon einer zugleich Lehrer der französischen Sprache) und 2 Zeichnungslehrern besteht zu Hall. Auch in Steinbach hat der dortige katholische Geistliche die Verpflichtung, Unterricht in der lateinischen Sprache zu geben. Elementar- und Volks-Schulen evangelischer Confession finden sich 46 mit 46 Lehrern, 7 Lehrgehülfen; darunter 7 Filialschulen; [2] katholische dagegen 3 mit 4 Lehrern, darunter eine Filialschule zu Hessenthal. Industrieschulen bestehen bloß zu Hall, Bibersfeld, Geislingen, Steinbach und Vellberg, wovon die zu Steinbach sehr namhafter Unterstützungen der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins sich zu erfreuen hat, die zu Vellberg und Geislingen aber zeitweise geringere Unterstützungen von da erhalten. Eine Sonntagsgewerbsschule besteht zu Hall; auch zu Ilshofen wird den Handwerksgehülfen Sonntags Unterricht gegeben. Die evangelischen Schulen beaufsichtigt der Decan zu Hall, die katholischen der Schulinspektor des Inspektoratsbezirks Ellwangen.

b. Wohlthätige Anstalten.
Der Hospital und die beiden Armenhäuser zu Hall, sowie der Hospital und das Armenhaus zu Steinbach dienen zur Unterstützung und Verpflegung armer und gebrechlicher Leute dieser beiden Gemeinden. Außerdem finden sich fast in allen Orten des Bezirks von einiger Bedeutung eigene Armenhäuser, welche jedoch großentheils mit den Hirtenhäusern unter Einem Dach stehen. Eine Erziehungsanstalt für verwahrloste Kinder zu Hall unter dem Namen „Wilhelmsanstalt“ verdankt ihre Entstehung | dem Andenken an die Regierungsjubelfeier Sr. Majestät des Königs Wilhelm und wurde am 30. Oktober 1841 eröffnet. [3]
c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Des landwirthschaftlichen Vereins für das Oberamt Hall, welcher am 21. December 1836 in’s Leben gerufen wurde, ist oben gedacht worden. [4] In Hall ist eine Beschälplatte.

d. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Vereine, Posten und Boten.
Auch ein Gewerbeverein hat sich vor 12 Jahren gebildet. Er hat seinen Sitz zu Hall. Seiner Thätigkeit wurde oben schon Erwähnung gethan. – Zu Hall ist ein Postamt, desgleichen ein solches auch seit 1846 zu Ilshofen. [5] Es gehen täglich Eilposten nach Stuttgart und Nürnberg, und viermal wöchentlich nach Oehringen, Heilbronn und Ellwangen. – Außer den gewöhnlichen Amtsboten, welche wöchentlich dreimal in die Oberamtsstadt kommen, gehen | einige Landboten und Frachtfahrer, die zu Hall ihren Sitz haben, nach Stuttgart, Heilbronn, Ellwangen, Gaildorf u. s. w., dagegen treffen wöchentlich Boten von Braunsbach, Gaildorf, Kirchberg, Künzelsau, Kupferzell, Murrhardt, Obersontheim und Waldenburg zu Hall ein. – Über die Jahr- und Wochen-Märkte s. oben und Näheres in der Beschreibung der betreffenden Gemeinden.
2. Straßen und Brücken.

a. An Staatsstraßen sind vorhanden:

1) Die Stuttgarter-Route von Hall über Michelfeld und Bubenorbis bis an die Oberamtsgränze.
2) Die Oehringen-Heilbronner-Route von Hall über Gelbingen, Unter-Münkheim bis auf die Übrigshauser-Höhe und den Brachbacher-Landthurm.
3) Die Hall-Rothenburger- und Crailsheim-Nürnberger-Route von Hall über Cröffelbach nach Wolpertshausen, von wo ein Arm sich über Rupertshofen nach Kirchberg, der andere über Ilshofen nach Crailsheim zieht.
4) Die Hall-Ellwanger-Route über Hessenthal und Hausen gegen Bühlerthann.

Diese von der vormaligen Reichsstadt Hall seit 1760 angelegten Kunststraßen werden vom Staat unterhalten und sind, nachdem im Laufe der letzten 10 Jahre auf Rechnung des Staatsstraßen-Instituts (mit Beiträgen der Amts-Corporation und der Gemeinden, welche die Summe von 50.000 fl. übersteigen) die Hofklingenstraße bei Hall und die sogenannte rothe Steige bei Michelfeld auf der Hall-Stuttgarter-Route neu gebaut, die Straße von Hall bis auf die Übrigshauser-Höhe mit großen Kosten corrigirt, die beiden Cröffelbacher-Steigen neu angelegt und die Ausfahrt aus Hall in der Richtung gegen Crailsheim und Ellwangen theils erbreitert, theils neu gebaut worden, in einem befriedigenden Zustand. Das Material sind Kalksteine, die großentheils leicht beizuschaffen sind; nur oberhalb der rothen Steige in der Richtung gegen Stuttgart auf der Markung Bubenorbis und Stock mit Kiegenhof müssen Sandsteine verwendet werden.

An diese Straßen reiht sich:

5) die Hall-Gaildorfer-Straße an, welche 1815/16 mit einem Aufwand von 35.000 fl. zum bei weitem größten Theil aus Amts-Corporationsmitteln neu gebaut wurde, zwar von den betreffenden Gemeinden unterhalten wird, zu deren Unterhaltung aber theils | das Staatsstraßen-Institut, theils die Amts-Corporation nicht unbedeutende Beiträge geben und welche durch neue Anlegung der sogenannten Reifensteige bei Hall, 1838/39 mit einem Aufwand von 25.000 fl. unter Vergünstigung eines Amts-Corporationsbeitrags von 10.000 fl. von der Stadt Hall vollzogen wurde, eine sehr wesentliche Verbesserung erhalten hat. Die Übernahme dieser Straße in Staats-Administration steht in Aussicht.

b. Vicinalstraßen. Das ganze Oberamt ist von Vicinalstraßen durchschnitten, welche theils aus Mitteln der Amts-Corporation, theils aus Mitteln der Gemeinden und der Gemeinderechtsbesitzer zum bei weitem größten Theil erst in den letzten 12 Jahren chausseemäßig neu gebaut worden sind und mit den hiernach angeführten Ausnahmen auch von den Gemeinden, beziehungsweise Gemeinderechtsbesitzern, unterhalten werden, und wovon wir als die wichtigsten anführen:

1) die Straße von Hall über Bibersfeld in das Roththal, welche von Bibersfeld bis Wielandsweiler 1836 auf alleinige Kosten der Amts-Corporation neu gebaut wurde und mit Ausnahme einer kleinen Strecke auf der Markung Bibersfeld auch von der Amts-Corporation allein unterhalten wird.

2) Die Einschnittsstraße von der Hall-Crailsheimer-Jagst-Straße bei Ilshofen auf die Hall-Ellwanger-Staatsstraße bei Vellberg von der Lerchenmühle über Ober-Asbach, Groß-Altdorf und Thalheim nach Vellberg. Sie wurde 1817/18 mit einem Aufwand von 33.000 fl. auf Amts-Corporationskosten gebaut und die Amts-Corporation trägt auch jetzt noch die Wegknechtslöhne, indeß die übrige Unterhaltung auf den Gemeinden, beziehungsweise Gemeinderechtsbesitzern, ruht. An diese Straße reiht sich die zur Fortsetzung in der Richtung gegen Langenburg auf den Markungen Rudelsdorf und Hörlebach 1838 gebaute Straßenstrecke zwischen der Wolpertshausen-Ilshofer- und Wolpertshausen-Kirchberger Staats-Straße an, so daß damit eine Verbindung zwischen Langenburg und Gaildorf oder Bühlerthann hergestellt ward. Sie wurde von den Gemeinden Hörlebach und Rudelsdorf mit einem Amts-Corporationsbeitrag gebaut und wird, während die Amts-Corporation auch hier die Wegknechtslöhne bezahlt, von den Gemeinden unterhalten.

3) Die Einschnittsstraße von der Hall-Cröffelbacher Steige nach Geislingen, die sogenannte Löwenstraße, welche auf der Markung Geislingen auf alleinige Kosten der Amts-Corporation | gebaut wurde und unterhalten wird, während auf der Markung Cröffelbach der Bau hälftig von der Amts-Corporation, hälftig von der Gemeinde vollzogen wurde. Die Wegknechtslöhne auf dieser Markung bezahlt die Amts-Corporation, die übrige Unterhaltung besorgt die Gemeinde. Diese Straße wurde von 1841/42 mit einem Aufwand von 12.000 fl. gebaut.

4) Die sogenannte Kocherthalstraße von Unter-Münkheim über Haagen und Enslingen nach Geislingen und von da nach Braunsbach.

5) Die 1835/36 gebaute Straße vom Brachbacher-Landthurm oder von der Übrigshauser-Höhe über Brachbach, Herdlinshagen, Geislingen und Hohenberg nach Wolpertshausen.

6) Die Straße von Hall über die thüngenthaler Hochebene, Thüngenthal, Otterbach, über die beiden Scheffacher-Steigen nach Stadel und von da in einer Richtung nach Groß-Altdorf und Lorenzenzimmern, in der andern Richtung nach Unter-Asbach, Ober-Asbach und Gaugshausen, 1836/40 gebaut.

7) Die Straße von Hall über Hohenholz nach Rieden und nach Sanzenbach.

8) Die Straße von Michelfeld nach Gnadenthal, von Michelfeld über Bibersfeld nach Rieden, und von Bubenorbis über Ziegelbronn nach Lachweiler.

9) Die 1836/43 neu gebaute Straße von Vellberg über Eschenau bis an die Oberamtsgrenze gegen Spaichbühl, Oberamts Crailsheim.

Grundsatz beim Vollzug solcher Straßenneubauten ist, daß die Amts-Corporation an den Güterankaufs-, Planirungs- und übrigen Anlage-Kosten die Hälfte, an den Dohlen und Brücken aber 2/3 der Kosten trägt, während die Überreste von den Gemeinden, beziehungsweise Gemeinderechtsbesitzern, übernommen werden. Die Unterhaltung solcher Straßen ist der Regel nach Pflicht der Gemeinden, beziehungsweise Gemeinderechtsbesitzer. – Der Bezirk hat viele, jedoch nicht mehr beängstigende Steigen, worunter die oben erwähnten bei Cröffelbach die bedeutendsten sind.

c. Brücken. Brücken und Stege sind in genügender Anzahl vorhanden. Die Brücken sind sämmtlich von Stein. Die namhaftesten sind: die Kocherbrücken zu Hall, Westheim, Untermünkheim und Geislingen, die Bühlerbrücken bei Eschenau, Vellberg, Oberscheffach, Cröffelbach und Geislingen, und die Bibersbrücken zu Michelfeld und Bibersfeld, welche beide im Neubau begriffen sind. Neu gebaut oder erweitert wurden in den letzten 7 Jahren die | Bühlerbrücken zu Eschenau, Vellberg, Cröffelbach und Geislingen, und die Kocherbrücke zu Westheim.

Weggelder werden nirgends mehr erhoben. Pflastergeld bezieht bloß die Stadt Hall, und Brückengeld bezahlt man bloß zu Westheim.

e. Sonstige Anstalten.

In Hall bestand längere Zeit eine Faustpfand-Leihanstalt, die aber 1837, nachdem man sich über die Statuten nicht einigen konnte, wieder aufgelöst wurde. – Die Theilnahme an der württembergischen Sparkasse ist in fortwährendem Steigen begriffen; die jährlichen Einlagen, die vor 12 Jahren kaum die Summe von 15.000 fl. erreichten, sind in neuerer Zeit bis auf 36.000 fl. gestiegen. – Schützengesellschaften, Liederkränze u. dergl. sind in Hall. [6]


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.
Seit dem Jahr 1832 bis 30. Juni 1842 ist das Deficit bei der Oberamtspflege von 22.657 fl. auf 83.543 fl. | gestiegen, in Folge der vielen Vicinalstraßen, Neubauten und der sehr namhaften Beiträge zu den in den letzten Jahren vollzogenen Staatsstraßen-Correctionen. An Liegenschaft besitzt die Amts-Corporation nur die zur Kleemeisterei in Dörrenzimmern gehörigen Feldgüter im Werth von 1500 fl.; an Gebäuden das Kleemeistereigebäude und das Wachtgebäude auf dem Einkorn, welches im Jahr 1841 mit einem Aufwand von 500 fl. renovirt wurde. An verzinslichen Passivcapitalien hat die Oberamtspflege 1845/46 72.800 fl. und 1565 fl. andere Schulden. Die jährlichen Ausgaben betragen 21.508 fl. 27 kr., wovon 2/5 zu Zinsen aus der Passivschuld, zu Besoldungen der Corporationsdiener und Beamten, Belohnung der Amtsboten, Recrutirungskosten, Beiträgen zu wohlthätigen Zwecken, so wie zu Beförderung der Landwirthschaft und der Gewerbe und zu andern kleineren, im Interesse der Bezirksverwaltung zu machenden Ausgaben verwendet werden, während die übrigen 3/5 auf den Straßenbau kommen. Daher kommt es, daß seit einer Reihe von Jahren jährlich wenigstens 18.000 fl. Amtsschaden umgelegt werden und auch künftig umgelegt werden müssen. Die Amtsvergleichungskosten mit jährlichen 400 fl. im Durchschnitt bestehen meistens aus Verpflegungskosten heimathloser Personen etc. und werden mit der Staatssteuer umgelegt. Die höchste Umlage auf die Amtsorte war 1817/18 mit 31.667 fl., ohne die Amtsvergleichungskosten.

Die der Amts-Corporation gesetzlich überlassenen Scortationsstrafen werden mit höherer Genehmigung der Wilhelmsanstalt in Hall jährlich zu ihrer Sustentation von der Oberamtspflege übergeben. – Über die früher bestandene, nun aufgelöste, Kasse zu Bezahlung der alt-hall’schen Schulden s. hienach.

B. Gemeindepflegen.

Nach den Rechnungen von 1843/44 waren:

1. Das Vermögen der Gemeinden:
     a. verzinsliche Capitalien 88.108 fl.
     b. sonstige Forderungen 17.812 fl.
 (neben 3001/2 M. Grundeigenthum.)  105.920 fl.
|
2. Schulden der Gemeinden:
     a. verzinsliche 40.143 fl.
     b. sonstige 472 fl.
40.615 fl.
3. Einkünfte (ohne die Gemeindeumlagen) 40.826 fl.
4. Ausgaben 49.594 fl.
     Die Gemeindeumlagen beliefen sich auf 15.418 fl.

Das Gemeindevermögen ist am Bedeutendsten in Hall, Unter-Asbach, Steinbach, Unter-Sontheim und Wolpertshausen. Von den 29 Gemeinden sind bloß 4 schuldenfrei. Die meisten Passiven haben: Hall, Westheim, Wolpertshausen, Ilshofen, Unter-Asbach, Enslingen, Bibersfeld; jedoch erreichen sie, Hall ausgenommen, in keiner dieser Gemeinden auch nur die Summe von 4000 fl. – Gemeindeumlagen werden überall gemacht; die größten nach der Oberamtsstadt in Hessenthal, Michelfeld, Ilshofen, Enslingen. – Das Capitalvermögen der Gemeinden des Oberamts hat 1817 6744 fl. und 1826 12.972 fl., die Schuldenlast derselben 1817 7460 fl., 1832 dagegen 34.723 fl., 1840/41 aber bloß 700 fl. betragen. – Die Steuerrückstände bei den einzelnen Pflichtigen, welche 1816/17 84.953 fl., 1820/21 105.142 fl. waren, betrugen 1832 17.217 fl., 1835 8534 fl., 1838 4482 fl. und 1841 nur noch 1053 fl., und die Rückstände der Gemeindepflegen zur Oberamtspflege 1817 81.802 fl., 1820 97.313 fl., 1832 5969 fl., 1841 dagegen bloß noch 3078 fl.

Übrigens ist wohl zu beachten, daß in unserem Bezirke das Gemeinderechtssystem [7] bis in die jüngste Zeit alleinherrschend war und daß noch jetzt das Gemeindevermögen der einzelnen Orte zum größten Theil im Besitz der Realgemeinderechtsbesitzer ist. Daher kommt es denn, daß die Gemeinden, als politische Körperschaften, außer den Bürgerannahme-Gebühren, Strafgeldern, Bürger- und | Beisitz-Steuern keine Einnahmen, dagegen, da die örtlichen Lasten ebenfalls von den Gemeinderechtsbesitzern getragen und aus besondern „Gemeinderechtskassen“ bestritten werden, außer dem Gemeindeverwaltungsaufwand auch keine Ausgaben haben. Erst in neuern Zeiten sind durch Übereinkunft zwischen den Gemeinderechtsbesitzern und einigen politischen Gemeinden diese Realrechte aufgehoben und Gemeindevermögen geschaffen worden, namentlich in Ilshofen, 1841 in Bibersfeld, 1843 in Sittenhardt und 1846 in Sanzenbach. S. auch Steinbach.

1

C. Stiftungspflegen.

Im Jahr 1843/44 belief sich das Vermögen der Stiftungen an baarem Geld und Capitalien auf 1.086.995 fl. (neben 64871/2 M. Grundeigenthum). Die Schulden sind 5615 fl., die Einkünfte 49.169 fl., die Ausgaben 46.920 fl. Die reichsten Stiftungen besitzen: Hall, Steinbach, Vellberg und Unter-Sontheim. Die Einnahmen reichen in der Regel zu Bestreitung der Ausgaben hin. – Übrigens ist noch zu bemerken, daß das Vermögen der Stiftungen in den Orten des hall’schen Gebietes in der hienach zu erwähnenden Oberlandesheiligenpflege vereinigt war, welcher dagegen auch die Bestreitung der entsprechenden Ausgaben an Bau-, Cult- u. a. Aufwand oblag. Als Rechtsnachfolger dieser Pflege hat jedoch der Staat durch Überlassung von Capitalien an die Kirchengemeinden Unter-Münkheim, Übrigshausen, Orlach, Reinsberg, Haßfelden, Cröffelbach, Unter-Scheffach, Bibersfeld, Geislingen, Michelfeld und Bubenorbis 1837/43 bewirkt, daß dieselben die Cultkosten auf sich nahmen und das früher meist unbedeutende örtliche Stiftungsvermögen vergrößert wurde.


4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamts, mit Einschluß der Grundherrschaften, beträgt auf 1. Juli 1845 von

|
Grundeigenthum 355.648 fl. 11 kr.
Gefällen 55.224 fl. 13 kr.
Gebäuden 2.606.681 fl. 0kr.
Gewerben 7010 fl. 38 kr.

Die direkte Steuer für das Jahr 1845/46 war an 2.000.000 fl.

Grundsteuer 29.862 fl. 11 kr.
Gefällsteuer 4637 fl. 11 kr.
Gebäudesteuer 4906 fl. 11 kr.
Gewerbesteuer 4372 fl. 11 kr.
Zusammen 43.777 fl. 11 kr.

Auf 1 Quadratmeile fallen daher an direkter Steuer 7178 fl. 54 kr. und auf Eine Person 1 fl. 42 kr. [8]

An indirekten Abgaben wurden in dem Oberamtsbezirk | nach einem Durchschnitt der letzten 3 Jahre (1843/46) erhoben:
1. Wirthschaftsabgaben:
     Von Wein und Obstmost 9333 fl. 14 kr.
     Malzsteuer 19.810 fl. 31 kr.
     Vom Branntwein
          Fabrikationssteuer 637 fl. 12 kr.
          Ausschanksabgabe 1270 fl. 57 kr.
     Vom Essig 53 fl. 14 kr.
2. Accise:
     Von Güterveräußerungen 3780 fl. 30 kr.
     Von sonstigen Gegenständen 142 fl. 58 kr.
3. Hundeauflage:
     Zum Antheil der Staatskasse 470 fl. 54 kr.


|
Cataster der Grund- und Gefäll-Herren
welches nicht unter dem Cataster der Gemeinden begriffen ist.
(Nach dem Stand pro 1. Juli 1846.)
Grund- und Gefällherren. Grund-
Cataster.
Gefäll-
Cataster.
Gebäude-
Cataster.
Gewerbe-
Cataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
  fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Hohenlohe-Waldenburg in Waldenburg 41 59 1049 56 450 3 36 90 59 50
Hohenlohe-Waldenburg in Kupferzell 1 19 7
Hohenlohe-Oehringen in Ingelfingen 321 39 27 52
Hohenlohe-Bartenstein in Mainhardt 415 55 74 37 35 34 6 28
Hohenlohe-Langenburg in Langenburg 978 1 1659 84 45
Hohenlohe-Langenburg Hauptkasse daselbst 11 55 1 2
Hohenlohe-Kirchberg in Kirchberg 334 24 29
Hohenlohe-Kirchberg in Künzelsau 516 1
gemeinschaftl. Lehenskasse in Döttingen 451 45 39 9
Hysonische Lehenskasse 147 47 12 46
Fstl. Hohenl. gemeinschaftl. Lehenskassen-Verwaltung in Ingelfingen 8 29 44
Limpurg-Sontheim in Obersontheim - - 5 - - 26
Stetten-Buchenbach in Künzelsau 185 24 16 4
v. Seckendorf in Erkenbrechtshausen 17 40 1 32
v. Gemmingen-Guttenberg in Bibersfeld 13 46 274 29 1 10 23 48
471 40 3862 21 2625 40 20 334 42 1 50



  1. Mit Ausschluß der in Verwaltung des Cameralamtes stehenden Zehenten, aber einschließlich der Privatzehenten.
  2. Die Dorfschulen im Hall’schen sind, wie die Ortsbeschreibung zeigen wird, schon sehr frühe errichtet worden. Am 16. Juni 1664 befahl der Magistrat, daß jedes Kind mindestens 20 Wochen lang jährlich die Schule besuchen solle.
  3. Eine Wittwen- und Waisen-Kasse für die Hinterbliebenen der Geistlichen und Präceptoren des haller Decanats wurde am 3. Januar 1772 errichtet. Ihre Einkünfte (226 fl. 30 kr. im J. 1803) wurden im Jahre 1803 der geistlichen Verwaltung (s. unten) zugewiesen; 1813 aber ward ihr Fonds mit 4460 fl. 30 kr. der württ. geistl. Wittwenkasse einverleibt.
  4. Er zählt 80 Mitglieder und hat ein Vermögen von 800 fl. in Mobilien, besonders Büchern und Zeitschriften. Er hält jährlich 4 Plenarversammlungen zu Hall und von Zeit zu Zeit s. g. Wanderversammlungen in den einzelnen Bezirksorten, unter Zulassung auch der nicht im Vereine befindlichen Bauern. Er bezieht jährlich 300 fl. Beiträge von der Amtscorporation und 165 fl. von der Königl. Centralstelle zu Heranziehungsprämien für Farrenkälber etc.
  5. Die Reichsstadt Hall ließ bis 1754 wöchentlich einmal einen eigenen privilegirten Botenwagen von Heilbronn nach Nürnberg gehen, und der Fürst von Taxis hatte bis dahin nur eine reitende Post in Hall. Nun aber errichtete dieser, unter Verzichtleistung der Stadt auf den ihrigen, einen Postwagen auf jener Route, indem der Stadt eine Freifracht von 40 Pfd. auf jeden Posttag und den Bürgern Halls, welche auf dem Postwagen reisen wollten, eine Ermäßigung der Taxe auf die Hälfte bewilligt wurde. So blieb es bis 1803.
  6. Was das Maaß und Gewicht der vormaligen Reichsstadt, welches auch im Comburgischen galt, betrifft, und zwar zunächst das Fruchtmaaß, so war 1 Scheffel = 4 Viertel, 1 Viertel = 3 Schätz, 1 Schatz = 4 Viertelschätze, 1 Viertelschatz = 4 kleinen Schätzlein. Man unterschied zwischen rauhem und glattem Maaß; mit ersterem wurden Dinkel, Haber und Einkorn, mit dem letztern Kernen, Roggen, Gerste, Wicken, Linsen und Erbsen gemessen. Ein Scheffel Rauhmaaß ist = 6 Sr. 1 V. 3 E. 35/8 Viertel württembergisch; und 1 Scheffel glattes Maaß = 5 Sr. 1 V. 6 E. 31/7 Viertel württembergisch. Hinsichtlich des Längen- und Flächen-Maaßes galt das nürnbergische Maaß; 1 Ruthe = 16 Schuhe, 1 Schuh = 12 Zoll, 1 Zoll = 12 Linien; 1 Schuh = 9 Zoll 8,402 Linien württembergisches Decimalmaaß. Ein Morgen Garten oder Weinberg war = 214, ein Tagwerk Wiese = 224, ein M. Acker = 240, ein M. Wald = 256 Quadrat-Ruthen. Bei dem Flüssigkeitsmaaß war 1 Fuder = 20 Eimer, 1 Eimer = 24 Maas, 1 Maas = 4 Schoppen. Übrigens wurde auch nach trüber und lauterer Eiche unterschieden: eine Maaß trübe Eich = 5 Schoppen lautere Eich. Ein Eimer hatte auf dem Lande 28, in der Stadt aber 30 Schenkmaaße. Nach württembergischem Maas ist 1 Eimer = 2 Imi 6 Maas 11/4 Schoppen Helleiche. – Als Gewicht war das nürnbergische eingeführt.
  7. Nur ein Gemeinderecht verlieh das volle Ortsbürgerrecht, soweit dieses als solches nach den ehemaligen, freilich sehr beschränkten Begriffen zu betrachten war. Die Nichtberechtigten waren bloße Hintersaßen, Hausgenossen oder Schutzverwandte, die von den Erstern aufgenommen und vertrieben werden konnten.
  8. Über die früheren Steuern ist Folgendes erwähnenswerth. 1) In der Stadt Hall bestand eine Beede, oder allgemeine Vermögenssteuer, indem nach der Beedordnung von 1739 alle Liegenschaften und Mobilien zu Geld angeschlagen und von jedem 100 fl. Anschlag 15 kr. als Simplum zu entrichten waren. In Friedenszeiten wurden jährlich 3 Simpla erhoben. Die Bürger hatten sich bei ihrem Eide selbst einzuschätzen; fand der Magistrat, daß Einer sein Vermögen zu nieder angegeben, so konnte er ihn auslösen, d. h. das fatirte Vermögen um den Fassionsbetrag an sich ziehen. Wer nicht über 400 fl. Vermögen besaß, hatte eine Bürgersteuer von 1 fl. auf das Simplum zu entrichten. Jeder Bürger hatte auch jährlich 32 kr. Almosensteuer zur städtischen Almosenkasse zu bezahlen. Die Amtsorte dagegen, die in einem Unterthänigkeitsverband zur Stadt standen (nur die Bewohner Halls waren „Bürger,“ die Landbewohner dagegen „Unterthanen“), hatten eine, nach einem 1712 gemachten Güteranschlag regulirte, Grundsteuer (Schatzung genannt) und eine Viehschatzung, von 26 kr. auf 100 fl. und Ein Simplum, zu entrichten, wozu noch eine Capitalschatzung von 45 kr. von 100 fl. kam. In Friedenszeiten wurden 5 Simpla erhoben. Die Hausgenossen entrichteten neben der Capitalschatzung das Schutzgeld (oben S. 85) und die Schutzverwandten-Schatzung mit 7 Schilling 6 Heller. Die Beede wurde durch das Beedamt, die Schatzung durch die Landbeamten, die auch das 1661 eingeführte Schießgeld (oben S. 86) einzuziehen hatten, erhoben. An indirekten Steuern bestanden die Zölle: der Reichszoll in Hall, ein Transitzoll, die Zölle zu Ilshofen und Vellberg, der Brückenzoll in Hall und ein Aus- und Einfuhr-Zoll, vor 1541 errichtet. Ferner das Umgeld, zu dessen Bezug Hall in der Stadt durch König Ludwig 1317, auf dem Land aber durch Kaiser Ferdinand 1538 ermächtigt ward. In Stadt und Land wurde das Umgeld mit 6 Maas vom Eimer der Schenkeiche nach durch Quartalabstich erhoben. Der „Kindbettwein“ wurde 1720 für umgeldsfrei erklärt. Von den Bierbrauern (die früher auch ein Malzgeld von 24 kr. vom Viertel zu bezahlen hatten) wurde nach jedem Sud der geeichte Kessel berechnet; die Branntweinbrenner bezahlten von jedem Kessel ein Concessionsgeld. Außerdem wurde in Hall noch der Bodenschatz mit 12 kr. von jedem Faß in die Stadt gebrachten Weines erhoben. – Es bestand ein Stadt- und ein Land-Umgeldamt; unter ersterem standen die Stadtumgelder, unter letzterem die Spähner. Endlich bestand seit 1640 für Stadt und Amt eine Accise auf Consumtibilien, Vieh, Häute und Marktwaaren. – 2) Im Comburgischen bestand eine Vermögenssteuer, welche auf 100 fl. Steueranschlag in Steinbach 40 kr., bei den Unterthanen auf dem Lande 1 fl. und bei den limburgischen Unterthanen 50 kr. dem Simplum nach betrug. Gewöhnlich wurden 1–11/2 Simpla umgelegt. Die Steuer floß in die von den übrigen Stiftsrevenuen getrennte Contributionskasse, welche von dem Betrage zunächst diejenige Aversalsumme mit jährlichen 562 fl. 30 kr., die das Stift Comburg seit 1685 an das Hochstift Würzburg wegen dessen Vertretung auf Reichs- und Kreistagen zu entrichten hatte, und dann auch mehrere derjenigen Ausgaben bestritt, welche den gesammten Unterthanen Comburgs als Corporation oblag. Indirekte Steuern bestanden im Comburgischen nicht.


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